Bei zunehmendem Mond
(bis einschl. 3.1. und wieder ab 19.1.):
- Überprüfen der Keimfähigkeit von Saatgut, das aus dem letzten Jahr übrig geblieben ist. 50 % der Samen müssen mindestens keimen, wenn der Samen noch verwendet werden soll. Für den Prüftermin der Samen gilt: für Frucht-, Blatt- und Blütenpflanzen ist der zunehmende Mond, für Wurzelpflanzen der abnehmende Mond zuständig.
- Kältefeste Gemüse wie Feldsalat, Pflücksalat, Spinat, Rukola und Winterportulak können bei günstiger Witterung im unbeheizten Gewächshaus und unter Vlies schon ausgesät werden.
Bei abnehmendem Mond
(ab 4.1. bis einschließlich 18.1.):
- Wenn erforderlich Bodenproben (im 3-jährigen Turnus) im Gewächshaus und im Garten untersuchen lassen. Der Humusgehalt sollte ebenfalls alle 5 Jahre untersucht werden.
Bei aufsteigendem Mond
(am 1.1. und wieder ab 16.1. bis 29.1.):
- Hauptzeitpunkt für den Edelreiserschnitt. Besonders geeignet sind die Frucht-Tage vom 16.1.
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